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Geldanlage Information

Die Aufgabe von OIKOCREDIT ist es, Ihr veranlagtes Kapital in Form von Mikrokrediten und Projektnanzierungen zur Verfügung zu stellen. Es soll helfen, Armut zu überwinden und zugleich den AnlegerInnen Ertrag bringen. Im Vordergrund steht aber nichtgrößtmöglicher finanzieller Profit, sondern der soziale Gewinn im Sinne einer nachhaltigen Bekämpfung der weltweiten Armut.

Anlagecharakter
OIKOCREDIT-Anteile sind keine fest verzinsten Spareinlagen,sondern Beteiligungen mit Gewinnausschüttung. Jährlich wird eine Dividende in der Höhe von bis zu 2 % ausbezahlt, sierichtet sich nach den Veranlagunsergebnissen. 

Anlageform 
Sie erwerben mit Ihrem Geld Genossenschaftsanteile an derÖkumenischen Entwicklungsgenossenschaft OIKOCREDITInternational in Amersfoort/Niederlande, die vom Österreichischen Förderkreis OIKOCREDIT Austria treuhändigabgewickelt werden.

Rückerstattung und Anlagedauer
Die Rückerstattung ist jederzeit möglich und wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Eingang des Verkaufsauftrages abgewickelt (bei größeren Beträgen bitten wir umehest mögliche Mitteilung). Das Formular können Sie auf hier herunterladen oder im Büro anfordern.  Die empfohlene Anlagedauer beträgt mindestens ein bis zweiJahre. Eine längerfristige Anlagedauer ist empfehlenswert.

Anlagehöhe und Aufstockung
Die Anlagehöhe ist nicht begrenzt. Der Mindestanteil beträgtEUR 200,-. Ein Aufstocken Ihrer Anlage ist jederzeit mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und ohne weitere Formulare mittels Überweisung auf das Treuhandkonto möglich.

Benachrichtigungen
Jahresanfang: aktuelles Kontenblatt
Jahresmitte: aktuelles Kontenblatt und Dividendenmitteilung.
Bei Anteilskäufen erhalten Sie nach Monatsende, in dem dieEinzahlung getätigt wurde, eine Anteilskaufbestätigung unddas aktuelle Kontoblatt.

Dividende 
Jährliche Dividende von bis zu 2 Prozent. In den letzten Jahren wurde immer die Höchstdividende beschlossen. Die jährliche Hauptversammlung von OIKOCREDIT International im Juni entscheidet über die Höhe der Dividende für das vergangene Geschäftsjahr.

Regelung ab 01.01.2012:
Die Dividendenberechnung erfolgt auf Basis monatlicher Stichdaten. Anteilskäufe die bis Monatsende bei OIKOCREDIT Austria eingehen sind ab dem Folgemonat dividendenberechtigt.Beispiel: Anteilskäufe die bis 31. Jänner eingehen sind ab Februar dividendenberechtigt, erhalten also 11/12 der vollen Dividende. Anteilsverkäufe die bis zum Monatsende von OIKOCREDIT Austria ausbezahlt werden, sind ab dem Folgemonat nicht mehr dividendenberechtigt. Beispiel: Ein Verkaufsauftrag der im Jänner an den Anteilseigner angewiesen wird, ist ab Februar nicht mehr dividendenberechtigt, erhält also 1/12 der vollen Dividende.

Mitgliedschaft
Die Anlage in OIKOCREDIT-Anteilen ist mit einer Mitgliedschaft im Förderkreis OIKOCREDIT Austria verknüpft. Der Antrag aufMitgliedschaft erfolgt mit dem Kauf der ersten OIKOCREDIT-Anteile. Als Treuhänder wickelt OIKOCREDIT Austria für seineMitglieder den Kauf und den Verkauf von Genossenschaftsanteilen und die Auszahlung der Dividende ab und informiertüber laufende Entwicklungen von OIKOCREDIT national undinternational.

Gebühren
Der Kauf von OIKOCREDIT Anteilen ist spesenfrei. OIKOCREDIT verrechnet keine Verwaltungs-, Depot- oder Managementgebühren. Die AnlegerInnen leisten lediglich als Mitglieder von OIKOCREDIT Austria einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 20,- (Jugendliche bis 18 Jahre € 4,-; von 18 bis 25Jahre € 15,-; für fördernde Mitglieder ab € 40,-).

Risiken
Seit dem Start von OIKOCREDIT International im Jahr 1975 hatnoch kein Anleger einen Cent seines Kapitals verloren. Durch Rückstellungen für zu erwartende Verluste und auf Sicherheit bedachte Veranlagungsentscheidungen wird das Kapital der AnlegerInnen sorgsam abgesichert, wiewohl naturgemäß ein Restrisiko niemals vollständig ausgeschlossen werden kann. Die nachhaltig solide Geschäftsgebarung ist den Jahresberichten zu entnehmen.

Finanzkontrolle
OIKOCREDIT International unterliegt der Finanzaufsicht der Niederlande. Der Jahresabschluss wird von Pricewaterhouse-Coopers geprüft. Die Geschäftsgebarung von OIKOCREDITAustria wird von KPMG geprüft. 

Haftung
Eine Haftung der Mitglieder für Schulden der Genossenschaft ist laut Satzung ausdrücklich ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet nur mit seinen Genosschenschaftsanteilen.

Steuerrechtlicher Hinweis
Da die Dividendenerträge aus einer Veranlagung im europäischen Ausland erzielt werden, erfolgt kein automatischerAbzug von 25 % Kapitalertragssteuer (KESt). Es besteht somitEinkommensteuerpflicht - wobei die steuerliche Behandlungvon der individuellen Situation der AnlegerInnen abhängig ist. Die zugeflossenen Erträge aus den Anteilen sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben: BMF - Formular E1, Kennzahl754 (Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen ohneKapitalertragssteuerabzug). http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/show_mast.asp

Fakten und Zahlen

  • 508 Mio. € Kreditportfolio
  • 878 Partner gesamt
  • fast 70 Länder mit Partnern gesamt
  • über 26 Mio. erreichte Menschen durch die Mikrofinanzpartner

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