Können Kirchgemeinden bei Oikocredit Geld anlegen?
Oikocredit wurde von Kirchen gegründet – auch mit dem Ziel, für ihre Gelder eine sinnvolle alternative Anlagemöglichkeit zu schaffen. Heute bringen jedoch vor allem viele engagierte Einzelpersonen den grössten Teil des Kapitals auf. Kirchgemeinden, Kantonalkirchen und kirchliche Institutionen machen über 10% Prozent aller Mitglieder von Oikocredit deutsche Schweiz aus und sind als Anlegerinnen sehr willkommen.
Öffentlich-rechtliche Institutionen (in Kantonen mit staatskirchlicher Struktur) können sehr einfach Mitglied von Oikocredit werden. Dazu muss lediglich ein konstituierendes Dokument (z.B. Kirchgemeinde-Reglement) sowie eine Kopie des Geldanlage-Beschlusses des zuständigen Organs (z.B. Kirchgemeindeversammlung) mit rechtsgültigen Unterschriften vorgelegt werden.
Je nach Kanton ist die Geldanlage durch Kirchgemeinden unterschiedlich reglementiert. Üblicherweise kann nur ein Teil des (staatskirchlichen) Vermögens in direkten Unternehmensbeteiligungen wie bei Oikocredit angelegt werden. Wegweisend ist dabei insbesondere die Regelung im Kanton Bern, welche sich an den BVG-Richtlinien orientiert. Freies Vermögen (z.B. aus Spenden, Legaten und Schenkungen) können die Kirchgemeinden meistens nach freiem Ermessen anlegen. Oikocredit empfiehlt allen Kirchgemeinden die Erstellung eines Anlagereglementes unter Berücksichtigung sozial-ethischer Kriterien. «Fastenopfer» und «Brot für alle» haben dazu Unterlagen erarbeitet.

