Hinweise zur Anteilsverwaltung
- Die Mindestanlagesumme beträgt 200 Euro (ein Genossenschaftsanteil). Darüber hinaus ist jeder Betrag möglich.
- Es werden keine Depot- oder Verwaltungsgebühren erhoben.
- Sie können jederzeit weitere Anteile kaufen. Bitte überweisen Sie den gewünschten Betrag auf unser Treuhandkonto (Kto 3905, BLZ 520 604 10, Ev. Kreditgenossenschaft eG). Geben Sie als Verwendungszweck bitte Ihre Mitgliedsnummer an.
- Sie können jederzeit Ihre Anteile teilweise oder komplett verkaufen. Dazu benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Verkaufsaufforderung auf dem Postweg. Bitte beachten Sie, dass die Genossenschaft Oikocredit U.A. die Auszahlung des Anlagebetrages um bis zu fünf Jahre verzögern kann. In der Regel zahlen wir Beträge von bis zu 5.000 EUR innerhalb eines Monats aus. Bei Beträgen über 5.000 EUR teilen Sie uns die Verkaufsabsicht bitte drei Monate im Voraus mit.
- Wir empfehlen Ihnen Geld anzulegen, das Sie in den nächsten drei Jahren voraussichtlich nicht benötigen werden.
Nähere Einzelheiten zu den von Oikocredit ausgegebenen Anteilen sind dem Verkaufsprospekt (englisch) und dessen Zusammenfassung (deutsch) zu entnehmen, die gemäß den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes hier veröffentlicht sind und in einer Papierversion bei der Oikocredit Geschäftsstelle Deutschland, Göttelmanstraße 13, 55130 Mainz, angefordert werden können. Nur der Förderkreis, nicht aber der Anleger, erwirbt auf Basis dieses Prospekts Anteile an der Oikocredit U.A. Der Prospekt ist keine Grundlage für den Beitritt des Anlegers zum Förderkreis. Maßgebend für den Beitritt zum Förderkreis sind allein die hierfür geltenden Beitrittsunterlagen und sonstigen Bestimmungen des Förderkreises.

