Dividende
Oikocredit-Anteile erbringen eine doppelte Dividende: Neben der sozialen Dividende - dem Beitrag zur Bekämpfung der Armut in der Welt - erzielt eine Anlage bei Oikocredit regelmäßig auch eine finanzielle Dividende für die AnteilseignerInnen.
Die Jahreshauptversammlung der internationalen Genossenschaft Oikocredit entscheidet über die Auszahlung einer Dividende an die Mitglieder.
Höhe der Dividende
Seit Gründung der Genossenschaft im Jahr 1975 hat die Dividende in der Regel zwei Prozent betragen. Nur in zwei Jahren - 1998 und 1999 - konnten diese zwei Prozent aufgrund von wirtschaftlichen Krisen und Naturkatastrophen nicht gezahlt werden. In diesen Jahren bekamen die AnlegerInnen eine Dividende von einem Prozent. Seit dem Jahr 2000 sind wieder jährlich zwei Prozent Dividende ausgeschüttet worden.
Anteilige Dividende für unterjährig gekaufte Anteile
In voller Höhe wird die Dividende nur für Anteile ausgeschüttet, die der Genossenschaft für ein volles Kalenderjahr zur Verfügung gestanden haben. Anteilskäufe im ersten Halbjahr erhalten den halben Satz der Dividende, Anteilskäufe im zweiten Halbjahr 25% der Dividende.
Dividendenverwendung
Wir bieten vier Möglichkeiten der Dividendenverwendung an:
- Ausschüttung: Die Dividende wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
- Wiederanlage: Die Dividende wird Ihrem Anteilsbestand zugerechnet.
- Spende an den Risikofonds: Die Dividende fließt in den Fonds zur Absicherung von Währungsschwankungen. Für diese Spenden können wir keine Spendenquittung ausstellen.
- Spende an den Förderkreis: Aus diesen Spenden finanzieren wir unsere Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Für diese Spenden können wir eine Spendenquittung ausstellen.
Steuerpflichtigkeit der Dividende
Die Dividende ist als Kapitalertrag steuerpflichtig. Sie erhalten die Dividende von uns ohne Abzug. Für die Mitteilung an Ihr Finanzamt erhalten Sie von uns jährlich eine Dividendenmitteilung. Die Dividende unterliegt jedoch nicht der Zinsabschlagsteuer (Quellensteuer). Wir brauchen von Ihnen keinen Freistellungsauftrag. Da die Dividende erst im Folgejahr beschlossen und ausgezahlt wird, können Sie sie auch erst im Folgejahr versteuern.

