Verkauf von Anteilen
Der Verkauf von Anteilen ist jederzeit über den Förderkreis möglich.
Für die Ausführung brauchen wir eine handschriftlich unterschriebene Aufforderung auf dem Postweg mit Angabe des Kontos, auf das wir das Geld überweisen sollen. Bitte schicken Sie dieses an die Geschäftsstelle.
Bei einer Paar-Mitgliedschaft muss das Schreiben von beiden Partnern unterschrieben werden.
Nach Eingang des Schreibens in der Geschäftsstelle des Förderkreises wird die Rückzahlung des Geldes veranlasst.
Die Genossenschaft Oikocredit U.A. kann die Auszahlung von Anteilen um bis zu fünf Jahre verzögern. Bei der gegenwärtigen Praxis wird die Rückzahlung von Beträgen bis 5.000 EUR jedoch innerhalb eines Monats ausgeführt. Bei Beträgen von mehr als 5.000 EUR teilen Sie uns die Verkaufsabsicht bitte drei Monate im Voraus mit.

