Wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für
Einzelne, Paare und nichtrechtsfähige Gruppen 15,- € und für
Kirchengemeinden, Institutionen und rechtsfähige Gruppen 40,- €.
Damit werden bezahlt: Miete, Telefon, Porti, Kopierkosten, Information und Werbung. Der Vorstand legt jährlich bei der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab.
An Kinder/Jugendliche geschenkte Anteile, zum Beispiel zur Taufe oder zur Konfirmation/Erstkommunion/Firmung, sind beitragsfrei. Die Beschenkten brauchen bis zum 25. Lebensjahr keinen Beitrag zu zahlen.
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