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Wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für

Ein­zelne, Paare und nichtrechtsfähige Gruppen 15,- € und für

Kirchengemein­den, Institutionen und rechtsfähige Gruppen 40,- €.

Damit werden bezahlt: Miete, Telefon, Porti, Kopierkosten, Informa­tion und Werbung. Der Vorstand legt jährlich bei der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab. 

An Kinder/Jugendliche geschenkte Anteile, zum Beispiel zur Taufe oder zur Konfirmation/Erstkommunion/Firmung, sind beitragsfrei. Die Beschenkten brauchen bis zum 25. Lebensjahr keinen Beitrag zu zahlen.

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Zahlen und Fakten

  • 508 Millionen € Kreditportfolio
  • 878 Partner insgesamt
  • über 26 Millionen von den Mikrofinanzpartnern erreichte KundInnen

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