Werden Steuern fällig ? Muss ich einen Freistellungantrag einreichen?
Die Dividendeneinkünfte sind in der Steuererklärung immer dann anzugeben, wenn die gesamten Kapitaleinkünfte die gesetzlichen Obergrenzen überschreiten. Zinsabschlagsteuer wird nicht fällig, da es sich um ausländische Kapitalerträge handelt. Sie brauchen daher keine Freistellung zu beantragen.
Für die Steuererklärung 2009 werden die Anlagen AUS und KAP benötigt. In der Anlage AUS wird in Zeile 4 "Niederlande" eingetragen. In Zeile 7 wird der Betrag der Dividende eingetragen.
In der Anlage KAP wird in Zeile 15 nochmals der Dividendenbetrag angegeben.
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