Deutschland  |   Südtirol  |   Österreich  |   Schweiz
SuchenSuchen  |  Sitemap  |  Sprache

Werden Steuern fällig ? Muss ich einen Freistellungantrag einreichen?

Die Dividendeneinkünfte sind in der Steuererklärung immer dann anzuge­ben, wenn die gesamten Kapitaleinkünfte die gesetzlichen Obergrenzen überschreiten. Zinsabschlagsteuer wird nicht fällig, da es sich um ausländische Kapi­talerträge handelt. Sie brauchen daher keine Freistellung zu beantragen.

 

Für die Steuererklärung 2009 werden die Anlagen AUS und KAP benötigt. In der Anlage AUS wird in Zeile 4 "Niederlande" eingetragen. In Zeile 7 wird der Betrag der Dividende eingetragen.

In der Anlage KAP wird in Zeile 15 nochmals der Dividendenbetrag angegeben.

 

Zurück

Back to the FAQ.

Zahlen und Fakten

  • 508 Millionen € Kreditportfolio
  • 878 Partner insgesamt
  • über 26 Millionen von den Mikrofinanzpartnern erreichte KundInnen

Mehr dazu »

E-newsletter. Jetzt abonnieren!

Zum E-newsletter

Oikocredit Weltweit

Europe Asia Latin America North America Africa

Mehr über Oikocredit

                    

Oikocredit