Statut des Südtiroler Förderkreis
Der Südtiroler Förderkreis wurde 1988 gegründet.
Wir sind ein notariell gegründeter Verein und mit Dekret Nr. 51/1.1 im Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen:
Statut
Oikocredit Förderkreis Südtirol
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.12.2003)
Zur Förderung der ökumenischen Entwicklungsverantwortung schließen sich Einzelpersonen, kirchliche Gruppen, Pfarreien, Vereine, Ordensgemeinschaften, die sich für eine solidarische Welt einsetzen, zusammen. Sie bilden den Volontariatsverein „Oikocredit Förderkreis Südtirol".
Oikocredit selbst ist eine Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft nach niederländischem Recht und besitzt den Status der Gemeinnützigkeit. Oikocredit (vormals EDCS) geht auf eine Anregung des Weltkirchenrates zurück.
Zweck von Oikocredit ist es, in armen Gebieten der Welt Darlehen und andere Formen der Finanzierungen an Genossenschaftsstrukturen, Mikrofinanzinstitute und Projekte, in denen Frauen maßgeblich an Leitung und/oder Umsetzung beteiligt sind, zu vergeben. Diese finanziellen Mittel sollen von den Mitgliedskirchen des Weltkirchenrates, durch die Mitglieder der Förderkreise und durch Dritte aufgebracht werden. Oikocredit will damit im Sinne von Ökumenischer Entwicklung für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Gleichberechtigung beitragen.
Oikocredit Förderkreis Südtirol hat seinen Sitz bei der/dem jeweiligen Vorsitzenden.
Die Tätigkeit von Oikocredit Förderkreis Südtirol erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
Der Förderkreis hat das Ziel:
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Das entwicklungspolitische Bewusstsein in der Bevölkerung zu fördern, sowie die ökumenische Verantwortung unter den Christen und Christinnen zu stärken.
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Die am 4. November 1975 gegründete Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft „ EDCS", jetzt Oikocredit, die ihren Sitz in Amersfoort/Niederlande hat, in Südtirol bekannt zu machen und für die Verwirklichung ihrer Ziele einzutreten.
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Mitglieder für unseren Förderkreis zu werben.
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Den Mitgliedern beim Erwerb von Anteilen an der Oikocredit-Genossenschaft beratend zur Seite zu stehen.
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Die Förderkreismitglieder bei der Ausübung des Stimmrechtes zu vertreten und die Verwaltung ihrer Anteile zu gewährleisten.
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Spenden für Oikocredit weiterzuleiten.
III. Mitgliedschaft im Förderkreis
1. Mitglieder des Förderkreises sind bzw. können werden:
a. natürliche Personen
b. juristische Personen
c. Institutionen
d. nicht eingetragene Vereine (dazu gehören Jugendgruppen, Frauenkreise, Eine Welt Gruppen etc.)
2. Sie müssen das Statut des Förderkreises als für sich verbindlich anerkennen.
3. Einen jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.
4. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines Antrages; sofern nicht innerhalb von 10 Tagen eine begründete „Nicht-Aufnahme" beschlossen wird, gilt der Antrag als angenommen.
5. Die Mitgliedschaft endet:
a. durch schriftliche Austrittserklärung;
b. durch Tod einer natürlichen Person;
c. durch Auflösung einer juristischen Person;
d. durch Auflösung eines nicht eingetragenen Vereins;
e. durch Ausschluss.
Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes nur erfolgen, wenn das Mitglied gegen die statutarischen Bestimmungen des Förderkreises verstößt. Der Ausschluss ist dem Mitglied nach Anhörung schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Das Mitglied kann mit Monatsfrist Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder endgültig.
6. Erlischt die Mitgliedschaft, erfolgt die Rückzahlung der Oikocreditanteile direkt an den Anteilseigner, die Anteilseignerin.
- In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; sie ist nicht übertragbar.
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Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zusammen. Der Vorstand lädt dazu schriftlich, ohne Einschreibebrief, unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen und unter Angabe einer Tagesordnung ein.
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Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt.
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Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn in erster Einberufung die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; in zweiter Einberufung unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
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Beschlüsse werden, sofern das Statut nichts anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.
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Die Mitgliederversammlung nimmt die Jahresabrechnung und den Geschäftsbericht entgegen.
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Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Kassenprüfer oder Kassenprüferinnen und entlastet den Vorstand.
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Der Vorstand besteht aus mindestens drei und bis zu sieben Mitgliedern.
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Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt.
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Der Vorstand wählt aus seinen Reihen die Vorsitzende/ den Vorsitzenden, die Vize-Vorsitzende/ den Vize-Vorsitzenden, die Kassierin/ den Kassier und die Schriftführerin/ den Schriftführer.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Fall von Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
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Die Wahl erfolgt auf drei Jahre.
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Der Vorstand hält Verbindung zu Oikocredit, zum Dachverband der deutschsprachigen Förderkreise „D.A.CH.S" und zu den Entwicklungsorganisationen in Südtirol, Italien und im Ausland.
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Er verwaltet das Vermögen des Förderkreises.
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Er entscheidet über Aufnahme, Ablehnung und Ausschluss von Mitgliedern.
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Er tritt regelmäßig, mindestens jedoch dreimal jährlich zusammen.
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Er bereitet die Abschlussrechnung, die Tagesordnung und Berichte für die Mitgliederversammlung vor.
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Der Vorstand informiert die Mitglieder zwischen den Mitgliederversammlungen über die Tätigkeit von Oikocredit und im Förderkreis.
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Er kann Mitgliedsverbindungen bei Entwicklungsorganisationen in Südtirol, Italien und im Ausland eingehen, oder für diese auch nur Zuwendungen beschließen.
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Er wählt bis zu zwei delegierte Personen, die den Förderkreis bei der Oikocredit Generalversammlung und anderen Versammlungen vertreten.
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Nach außen wird der Verein durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden vertreten.
Oikocredit Förderkreis Südtirol verfügt über Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen, um die laufenden Spesen zur Verwirklichung der Ziele zu decken. Diese Mittel sind für die im Statut vorgesehenen Aufgaben des Vereins zu verwenden.
- Die Auflösung des Förderkreises kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Vorhandenes Vermögen fließt der ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit oder der Stiftung Caritas Diözese Bozen Brixen (ONLUS) zur Hilfe für Menschen in Not in den Krisenregionen dieser Erde zu.

