Prospekt/Beteiligungsunterlagen
Direktinvestitionen in Oikocredit von den oben unter „Geld anlegen" genannten Investoren erfolgen auf der Basis der für das betreffende Land geltenden rechtliche Vorschriften.
Nur soweit solche Personen in Deutschland ansässig sein sollten, erfolgt Ihr Beitritt auf Basis des von Oikocredit begebenen Wertpapierprospekts. Oikocredit ist gemäß §§ 3 und 14 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet, für das öffentliche Anbieten seiner Anteile in der Bundesrepublik Deutschland an die im Prospekt näher genannten Investorengruppen einen Wertpapierverkaufsprospekt zu veröffentlichen. Der Prospekt wurde nach den in den Niederlanden geltenden Regelungen in englischer Sprache erstellt und ist im Bundesgebiet gemäß § 17 Abs.3 WpPG gültig. Dem Prospekt liegt gemäß § 18 Abs.1 Satz 3 WpPG eine Zusammenfassung in deutscher Sprache bei.
Für Privatpersonen, Kirchengemeinden, Vereine und Verbände in Deutschland ist dieser Prospekt nicht Grundlage einer Beteiligung, sondern ausschließlich die Beteiligungsunterlagen und sonstigen Bedingungen desjenigen Förderkreises, über den investiert wird. Entsprechendes gilt für eine Beteiligung über die International Share Foundation.

