Übrige Länder
Oikocredit: Eine soziale Anlage mit doppeltem Gewinn
Oikocredit bietet Ihnen die Möglichkeit, in Menschen zu investieren und damit weltweit eine nachhaltige, sozial gerechte Entwicklung zu fördern.
Geld anlegen
-
Privatpersonen, Kirchengemeinden, Vereine und Verbände können ausschließlich über regionale Oikocredit-Förderkreise investieren. Weltweit bestehen 31 Förderkreise, in Deutschland sind es acht. Besteht in ihrem Land kein Förderkreis, ist eine Investition über die International Share Foundation möglich. Eine Direktbeteiligung an Oikocredit ist für die vorstehend genannten Personen nicht möglich. Direktmitglied bei Oikocredit können nur werden: der Weltrat der Kirchen, der Rat der Kirchen in den Niederlanden, Mitgliedskirchen des Weltrats der Kirchen, Kirchen, die nicht mit Mitglied des Weltrats der Kirchen sind, Unterorganisationen von Kirchen, kirchliche Kollegien, kirchennahe Institutionen, Förderkreise und Projektmitglieder.Die Mindestanlagesumme beträgt 200 Euro. Darüber hinaus kann jeder Betrag investiert werden.
-
Seit der Gründung von Oikocredit (1975) ist der Wert der Anteile noch nie gesunken, er kann jedoch Schwankungen unterliegen. Die jährliche Dividende beträgt in der Regel zwei Prozent, ist aber auch auf diese Summe begrenzt. Hinzu kommt der hohe soziale Gewinn: Ein besseres Leben für viele Menschen und ein Schritt zu einer gerechteren Welt.
-
Die Beteiligung an Oikocredit ist als längerfristige Anlage gedacht. Sie ist mit Risiken behaftet. Investoren sollten sich aufmerksam über die jeweils für sie geltenden Anlagebedingungen informieren. .
Prospekt/Beteiligungsunterlagen
Direktinvestitionen in Oikocredit von den oben unter „Geld anlegen" genannten Investoren erfolgen auf der Basis der für das betreffende Land geltenden rechtliche Vorschriften.
Nur soweit solche Personen in Deutschland ansässig sein sollten, erfolgt Ihr Beitritt auf Basis des von Oikocredit begebenen Wertpapierprospekts. Oikocredit ist gemäß §§ 3 und 14 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet, für das öffentliche Anbieten seiner Anteile in der Bundesrepublik Deutschland an die im Prospekt näher genannten Investorengruppen einen Wertpapierverkaufsprospekt zu veröffentlichen. Der Prospekt wurde nach den in den Niederlanden geltenden Regelungen in englischer Sprache erstellt und ist im Bundesgebiet gemäß § 17 Abs.3 WpPG gültig. Dem Prospekt liegt gemäß § 18 Abs.1 Satz 3 WpPG eine Zusammenfassung in deutscher Sprache bei.
Für Privatpersonen, Kirchengemeinden, Vereine und Verbände in Deutschland ist dieser Prospekt nicht Grundlage einer Beteiligung, sondern ausschließlich die Beteiligungsunterlagen und sonstigen Bedingungen desjenigen Förderkreises, über den investiert wird. Entsprechendes gilt für eine Beteiligung über die
International Share Foundation.
Sich anders engagieren
Neben Geldanlagen gibt es auch andere Möglichkeiten, die Arbeit von Oikocredit zu unterstützen. Zum Beispiel durch Spenden oder ehrenamtliche Mitarbeit. Mehr dazu erfahren Sie bei den jeweiligen Förderkreisen.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Förderkreis für Sie zuständig ist, klicken Sie auf der Karte Ihr Land an.
Wenn Sie Geld spenden möchten, erhalten Sie Informationen durch die Oikocredit International Support Foundation. Mit diesen Spenden finanzieren wir zum Beispiel technische Hilfe für Projektpartner.
Dieser Text stellt weder eine Aufforderung zur Investition noch ein Angebot von Wertpapieren bzw. Finanzierungsinstrumenten dar. Beides kann nur in Form eines offiziellen Prospekts (sofern dieser nach geltendem nationalen Recht vorgeschrieben ist) und nach den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen und ist deshalb nicht in allen Rechtssystemen zulässig. Weitere wichtige rechtliche Hinweise finden Sie hier.