Bedingungen für die Geldanlage
Überweisungen auf das Bankkonto von Oikocredit zur Beantragung von Beteiligungen unterliegen den unten aufgeführten Bedingungen.
Eine Beteiligung wird von Oikocredit ausgegeben. Dabei handelt es sich um ein stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit nach niederländischem Recht. Die Ausgabe von Beteiligungen liegt stets im Ermessen von Oikocredit.
Die folgenden rechtlich bindlichen Dokumente und Webseiten beschreiben die Bedingungen einer Geldanlage in Beteiligungen bei Oikocredit.
Beteiligungsbedingungen
Die Beteiligungsbedingungen beschreiben detailliert, wie Ihre Anlage bei Oikocredit gehandhabt wird und welche Rechte und Pflichten Sie als Anleger*in bei Oikocredit haben. Oikocredit kann die Beteiligungsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit ändern.
Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge) beschreibt unter anderem die wesentlichen Risiken einer Anlage bei Oikocredit. Der Verkaufsprospekt ist auf Englisch und als Zusammenfassung in mehreren Sprachen verfügbar.
Satzung
Die Satzung enthält unter anderem die wesentlichen Bedingungen für Ihre Geldanlage bei Oikocredit und kann von Oikocredit mit Zustimmung ihrer Mitglieder bei der Generalversammlung geändert werden.
Verbraucherinformation
Die Verbraucherinformation für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge beschreibt die Rechte der Verbraucher*innen (Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in beruflicher Tätigkeit handeln), gemäß den europäischen Verbraucherschutzvorschriften.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Oikocredit personenbezogene Informationen von Anleger*innen verarbeitet.
Risiken
Bei der zur Zeichnung angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung an einer Genossenschaft, mit der die im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass der Preis, zu dem die Beteiligungen von Oikocredit zurückgenommen werden können, niedriger ist als der Preis, zu dem sie ausgegeben werden. Daher kann ein Verlust der Anlagesumme nicht ausgeschlossen werden.
Außerdem besteht das Risiko, dass Rücknahmeanträge für bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Anleger*innen sollten daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Es handelt es sich bei der angebotenen Beteiligung ausdrücklich nicht um eine so genannte mündelsichere oder sonst sichere Kapitalanlage. Eine ausführliche Darstellung der mit der Zeichnung der Beteiligung(en) verbundenen Risiken befindet sich in Abschnitt “Risk factors” im Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass Oikocredit ausdrücklich empfiehlt, sich bezüglich der steuerlichen Behandlung von Einkommen durch die Beteiligungen steuerlich beraten zu lassen.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Gemäß den europäischen Verbraucherschutzvorschriften unterliegen Zeichnungsanträge einem Widerrufsrecht für (potenzielle) Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Anträge auf Widerruf können bis spätestens 14 Kalendertage nach der Ausstellungsbestätigung der Beteiligungen kostenlos durch schriftliche Mitteilung an Oikocredit per Post und/oder E-Mail oder auf andere Weise gestellt werden. Der Widerruf ist an [email protected] zu richten.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf Dividenden für die Beteiligungen, bei denen ein wirksamer Widerruf erfolgt ist.
Wenn Anleger*innen ihr Recht nicht innerhalb der 14-tägigen Frist ausüben, bleiben sie Inhaber*innen der von ihnen erworbenen Beteiligungen mit allen damit verbundenen Rechte und Pflichten (siehe Verkaufsprospekt, Satzung von Oikocredit und Beteiligungsbedingungen).
Besondere Hinweise
Wenn vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, ist die Person nicht mehr an den Antrag zur Zeichnung von Beteiligungen gebunden.