Verbraucherinformation

Nach dem europäischen Verbraucherrecht sind dem*der Verbraucher*in rechtzeitig vor der Abgabe seiner*ihrer Vertragserklärung nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

1. Angaben zu Oikocredit

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort, Niederlande

Telefon: +31 33 422 40 40
E-Mail: [email protected]

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.

Handelsregister: Oikocredit ist eingetragen im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744.

Hauptgeschäftstätigkeit von Oikocredit: Oikocredit ist eine soziale Investorin und eine weltweit tätige Genossenschaft, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt. Mit den Mitteln ihrer Mitglieder und Anleger*innen bietet Oikocredit Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Beratung und Schulungen für ihre Partnerorganisationen an, um die Lebensqualität einkommensschwacher Menschen im Globalen Süden zu verbessern. Gemeinsam mit ihren Förderkreisen fördert Oikocredit auch das Bewusstsein für wichtige Themen im Globalen Norden.

Steuer-Identifikationsnummer von Oikocredit: NL005798966B01

2. Aufsichtsbehörde

Oikocredit unterliegt selbst keiner Aufsicht einer öffentliche Behörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot der Beteiligung ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.

3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung

Art der Anlage
Bei der Beteiligung handelt es sich um ein nach niederländischem Recht ausgestaltetes Wertpapier, das der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) gebilligten Verkaufsprospekts angeboten wird. Die Beteiligung entspricht wirtschaftlich einem stimmrechtslosen Eigenkapitalinstrument nach niederländischem Recht. Das Stimmrecht liegt ausschließlich bei den Genossenschaftsmitgliedern von Oikocredit.

Die für die Beteiligung maßgeblichen Regelungen sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten sowie dem Verkaufsprospekt. Eine sorgfältige Lektüre des Verkaufsprospekts, der hier eingesehen werden kann, kann durch diese Verbraucherinformation nicht ersetzt werden.

Zustandekommen des Vertrags, wesentliche Leistungsmerkmale
Durch das vollständige Ausfüllen, Unterzeichnen und Einreichen des Formulars zur Zeichnung von Beteiligungen an Oikocredit erklärt die anlegende Person bzw. Organisation, die Beteiligung(en) in der in den Beteiligungsbedingungen festgelegten Weise erwerben zu wollen.

Der Vertrag über den Erwerb der Beteiligung(en) kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Oikocredit das Angebot gemäß dem Antrag auf Erwerb von Beteiligungen annimmt, Beteiligungen ausgibt und dies bestätigt.

Die anlegende Person bzw. Organisation wird durch den Erwerb oder das Halten von Beteiligungen nicht Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Insbesondere verleihen die Beteiligungen der anlegenden Person bzw. Organisation insbesondere nicht das Recht, an der Generalversammlung von Oikocredit teilzunehmen oder dort abzustimmen. Oikocredit ermöglicht auch keine etwaigen Versammlungen der Anleger*innen.

Oikocredit kann aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen zugunsten der Anleger*innen vornehmen. Weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Art und Berechnung der Dividende, sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit zu finden.

Alle Forderungen eines*einer Anleger*in aus ihren*seinen Beteiligungen sind in einem etwaigen Insolvenzverfahren allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit untergeordnet, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen näher ausgeführt wird.

4. Besondere Risiken

Der Erwerb einer Beteiligung an Oikocredit ist mit Risiken verbunden. Die Risiken sind in Ziffer 1 des Verkaufsprospekts dargestellt. Die Verwirklichung dieser Risiken kann für den*die Anleger*in zum teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen. Die in der Vergangenheit von Oikocredit erzielten Ergebnisse bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen einer Beteiligung an Oikocredit.

Allen Anleger*innen wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung im Hinblick auf die mit der Anlage verbundenen Risiken, ihre persönlichen Umstände und ihre Vermögenssituation und sich hieraus ergebende Risiken auf persönlicher Ebene fachkundig beraten zu lassen.

5. Steuern, Erwerbspreis und Kosten

Von Oikocredit ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Besteuerung. Dividenden auf Ihre Anlage in Beteiligungen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Sofern Sie in Österreich steuerpflichtig sind, müssen Sie von Oikocredit erhaltene Dividenden versteuern. Das für Sie zuständige Finanzamt wird die Dividenden wahrscheinlich als ausländischen Kapitalertrag aus einer Eigenkapitalbeteiligung behandeln. Diese Interpretation kann sich aber von Finanzamt zu Finanzamt unterscheiden. Bei Fragen zur Versteuerung ihrer Dividende wenden Sie sich an eine*n Steuerberater*in. Dies kann jedoch je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich interpretiert werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 11 des Verkaufsprospekts in der durch die Nachträge geänderten Fassung verwiesen. In Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen einer Anlage in Oikocredit wird allen Anleger*innen empfohlen, sich hinsichtlich ihrer persönlichen Steuersituation und der steuerlichen Auswirkungen fachlich beraten zu lassen.

Der Erwerbspreis für die Beteiligung ist der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung oder der Nennwert, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Es fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren an.

6. Zahlung und Erfüllung der Verträgen

Die Erwerbssumme ist nach Zugang des Bestätigungsschreibens von Oikocredit innerhalb der dort genannten Frist auf das in diesem Schreiben genannte Konto zu überweisen.

Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Antrags auf Erwerb von Beteiligungen durch Oikocredit, dem vollständigen Erhalt der entsprechenden Zahlung und der Entscheidung von Oikocredit die Erwerbsanträge zu bedienen.

7. Rücknahme von Beteiligungen und Übertragung von Beteiligungen

Die anlegende Person bzw. Organisation kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem sie vollständig ausgefülltes Formular zur Rücknahme von Beteiligungen einreicht. Rücknahmen von Beteiligungen liegen stets im Ermessen von Oikocredit – unter Beachtung der Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Für weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Rücknahmepreises wird auf diese Dokumente und den Verkaufsprospekt verwiesen.

Die Beteiligungen können nicht mit einem Pfandrecht, einem Nießbrauch oder einem sonstigen Recht oder einer sonstigen Belastung belastet werden.

8. Widerrufsrecht

Den Anleger*innen steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung im Antrag auf Erwerb einer Beteiligung und in den Beteiligungsbedingungen.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Form und Inhalt der Beteiligungen sowie alle Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen bestimmen sich ausschließlich nach dem niederländischen Recht.

Das Gleiche gilt für das Zustandekommen des Vertrags über den Erwerb von Beteiligungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Amsterdam, Niederlande.

10. Sprache

Diese Verbraucherinformation wird in deutscher Sprache bereitgestellt. Alle Informationen sowie jegliche Kommunikation sind verbindlich in deutscher Sprache anzubieten.

11. Außergerichtliche Streitschlichtung

Wenn Anleger*innen eine Beschwerde haben, die nicht gütlich beigelegt werden kann, können sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen.

12. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen

Es gibt in keinem Land Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen für Anleger*innen. Insbesondere gibt es keine Einlagensicherung für die Ansprüche des*der Anleger*in aus der Beteiligung.

13. Gültigkeitsdauer der Informationen

Diese Verbraucherinformationen sind bis zu einer ausdrücklichen Änderung gültig.

14. Verhaltenskodex

Oikocredit bekennt sich zu einem Verhaltenskodex, der hier eingesehen werden kann: