Bedingungen für die Geldanlage
Überweisungen auf das Bankkonto von Oikocredit zur Beantragung von Beteiligungen unterliegen den unten aufgeführten Bedingungen.
Eine Beteiligung wird von Oikocredit ausgegeben. Dabei handelt es sich um ein stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit nach niederländischem Recht. Die Ausgabe von Beteiligungen liegt stets im Ermessen von Oikocredit.
Die folgenden rechtlich bindenden Dokumente und Webseiten beschreiben die Konditionen einer Geldanlage in Beteiligungen bei Oikocredit.
Beteiligungsbedingungen
Die Beteiligungsbedingungen beschreiben detailliert, wie Ihre Anlage bei Oikocredit gehandhabt wird und welche Rechte und Pflichten Sie als Anleger*in bei Oikocredit haben. Oikocredit kann die Beteiligungsbedingungen jederzeit ändern.
Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt (einschliesslich etwaiger Nachträge) weist u.a. auf die wesentlichen Risiken einer Anlage bei Oikocredit hin. Der Verkaufsprospekt ist in Englisch verfügbar und als Zusammenfassung in anderen Sprachen.
Satzung
Die Satzung enthält unter anderem die wesentlichen Bedingungen Ihrer Anlage bei Oikocredit und kann von Oikocredit mit Zustimmung ihrer Mitglieder bei der Generalversammlung geändert werden.
Konsument*inneninformation
Die Konsument*inneninformation für Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge beschreiben die Rechte der Konsument*innen (Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln) gemäss den europäischen Verbraucherschutzvorschriften.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Oikocredit personenbezogene Informationen von Anleger*innen verarbeitet.
Risiken
Bei der zur Zeichnung angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung an einer Genossenschaft, mit der die im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass der Rücknahmepreis für die Beteiligungen unter dem Ausgabepreis liegt. Daher kann ein Verlust der Anlagesumme nicht ausgeschlossen werden.
Ausserdem besteht das Risiko, dass Rücknahmeanträge für bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Anleger*innen sollten in der Lage sein, wirtschaftlich mit einem teilweisen oder vollständigen Verlust ihrer Anlage sowie mit Verzögerungen bei Rücknahmeanträgen umzugehen.
Es handelt es sich bei der angebotenen Beteiligung ausdrücklich nicht um eine so genannte mündelsichere oder sonst sichere Kapitalanlage. Eine ausführliche Darstellung der mit der Zeichnung der Beteiligung(en) verbundenen Risiken befindet sich in Abschnitt “Risk factors” im Verkaufsprospekt. Oikocredit empfiehlt ausdrücklich, sich bezüglich der steuerlichen Behandlung von Einkommen durch die Beteiligungen steuerlich beraten zu lassen.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Gemäss den europäischen Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen Zeichnungsanträge einem Widerrufsrecht für (potenzielle) Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Anträge auf Widerruf können bis spätestens 14 Kalendertage nach der Ausstellungsbestätigung der Beteiligungen kostenlos durch schriftliche Mitteilung an Oikocredit per Post und/oder E-Mail oder auf andere Weise gestellt werden. Der Widerruf ist zu richten an [email protected].
Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden die zusätzlich Beträge, die die Anleger*innen überwiesen haben, innerhalb von 30 Tagen auf ihr Bankkonto zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Dividenden für die Beteiligungen, bei denen ein wirksamer Widerruf erfolgt ist.
Wenn Anleger*innen ihr Recht nicht innerhalb der 14-tägigen Frist ausüben, bleiben sie Inhaber*innen der von ihnen erworbenen Beteiligungen mit allen damit verbundenen Rechte und Pflichten (siehe Verkaufsprospekt, Satzung von Oikocredit und Beteiligungsbedingungen).
Besondere Hinweise
Wenn vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, ist die Person nicht mehr an den Antrag zur Zeichnung von Beteiligungen gebunden.