Informationen für Konsument*innen
Informationen für Konsument*innen für den Fernabsatz und für ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.
Gemäss der europäischen Konsumgesetzgebung müssen die folgenden Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, bevor Konsument*innen das Online-Formular zur Zeichnung von Beteiligungen einreichen:
1. Angaben zu Oikocredit
OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort, Niederlande
Telefon: +31 33 422 40 40
E-Mail: [email protected]
OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.
Handelsregister: Oikocredit ist eingetragen im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744.
Hauptgeschäftstätigkeit von Oikocredit: Oikocredit ist eine soziale Impact-Investorin und weltweite Genossenschaft, die sich für nachhaltige Entwicklung einsetzt. Mit den Mitteln ihrer Mitglieder und Anleger*innen bietet Oikocredit Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen für ihre Partnerorganisationen an, um die Lebensqualität von Menschen mit niedrigem Einkommen im Globalen Süden zu verbessern. Gemeinsam mit ihren Fördervereinen fördert Oikocredit auch das Bewusstsein für wichtige Themen im Globalen Norden.
Steuer-Identifikationsnummer von Oikocredit: NL005798966B01
2. Aufsichtsbehörde
Oikocredit unterliegt selbst keiner Aufsicht einer öffentliche Behörde. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot der Beteiligung ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.
Oikocredit untersteht nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung
Wesen des Angebots
Bei der Beteiligung handelt es sich um ein nach niederländischem Recht ausgestaltetes Wertpapier, das der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) genehmigten Verkaufsprospekts angeboten wird. Die Beteiligung entspricht wirtschaftlich einem stimmrechtslosen Eigenkapitalinstrument nach niederländischem Recht. Das Stimmrecht liegt ausschliesslich bei den Genossenschaftsmitgliedern von Oikocredit.
Die für die Beteiligung massgeblichen Regelungen sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit zu finden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten sowie dem Verkaufsprospekt. Eine sorgfältige Lektüre des Verkaufsprospekts, der hier eingesehen werden kann, kann nicht durch diese Information für Konsument*innen ersetzt werden.
Zustandekommen des Vertrags, wesentliche Leistungsmerkmale
Durch das vollständige Ausfüllen, Unterzeichnen und Einreichen des Formulars zur Zeichnung von Beteiligungen an Oikocredit erklärt die anlegende Person bzw. Organisation, die Beteiligung(en) in der in den Beteiligungsbedingungen festgelegten Weise erwerben zu wollen.
Der Vertrag über den Erwerb der Beteiligung(en) kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Oikocredit das Angebot gemäss dem Antrag auf Erwerb von Beteiligungen annimmt, Beteiligungen ausgibt und dies bestätigt.
Die anlegende Person bzw. Organisation wird durch den Erwerb oder das Halten von Beteiligungen nicht Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Die Beteiligungen verleihen der anlegenden Person bzw. Organisation insbesondere nicht das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen oder abzustimmen. Oikocredit ermöglicht auch keine Versammlungen für Anleger*innen.
Oikocredit kann aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Massgabe der einschlägigen Regelungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen zugunsten der Anleger*innen vornehmen. Weitere Einzelheiten, insbesondere in Bezug auf die Art und Berechnung der Dividende, finden sich in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit.
Alle Ansprüche einer anlegenden Person bzw. Organisation aus ihren Beteiligungen sind in einem allfälligen Konkursverfahren sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit untergeordnet, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen näher beschrieben wird.
4. Spezielle Risiken
Der Erwerb einer Beteiligung an Oikocredit ist mit Risiken verbunden. Die Risiken sind in Ziffer 1 des Verkaufsprospekts dargestellt. Die Verwirklichung dieser Risiken kann für die Anleger*innen zum teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen. Die in der Vergangenheit von Oikocredit erzielten Ergebnisse bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen einer Beteiligung an Oikocredit. Bei der Zeichnung von Beteiligungen in Euro besteht zudem gegenüber dem Schweizer Franken ein Währungsrisiko. Oikocredit Schweiz übernimmt keine Kurs- oder Währungsrisiken und haftet nicht für diesbezügliche Verluste.
Allen Anleger*innen wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung umfassend über die mit der Anlage verbundenen Risiken, ihre persönlichen Umstände und ihre Vermögenssituation und sich hieraus ergebende Risiken auf persönlicher Ebene fachkundig beraten zu lassen.
5. Steuern, Erwerbspreis und Kosten
Von Oikocredit ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Quellensteuer. Alle Anleger*innen haben die von Oikocredit erhaltenen Ausschüttungen zu versteuern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 11 des Verkaufsprospekts verwiesen. In Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen einer Anlage in Oikocredit wird allen Anleger*innen empfohlen, sich hinsichtlich ihrer persönlichen Steuersituation und der steuerlichen Auswirkungen fachlich beraten zu lassen.
Der Erwerbspreis für die Beteiligung ist der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung oder der Nennwert, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Für den Erwerb, das Halten oder die Rücknahme von Beteiligungen fallen keine Gebühren an. Es steht Oikocredit zwar grundsätzlich frei, Gebühren zu erheben, dies ist zurzeit jedoch nicht geplant. Sollte es in Zukunft daran Änderungen geben, werden Anleger*innen rechtzeitig vorher mit entsprechender Frist informiert.
6. Zahlung und Erfüllung der Verträge
Die Erwerbssumme ist nach Zugang des Bestätigungsschreibens von Oikocredit innerhalb der dort genannten Frist auf das in diesem Schreiben genannte Konto zu überweisen.
Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Antrags auf Erwerb von Beteiligungen durch Oikocredit, dem vollständigen Erhalt der entsprechenden Zahlung und der Entscheidung von Oikocredit die Erwerbsanträge zu bedienen.
7. Rücknahme von Beteiligungen und Übertragung von Beteiligungen
Die anlegende Person bzw. Organisation kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem sie ein entsprechendes, vollständig ausgefülltes Formular für die Rücknahme von Beteiligungen übermittelt. Rücknahmen von Beteiligungen liegen stets im Ermessen von Oikocredit – unter Beachtung der Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Für weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Rücknahmepreises, wird auf diese Dokumente und den Verkaufsprospekt verwiesen.
Die Beteiligungen können nicht mit einem Pfandrecht, einer Nutzniessung oder einem sonstigen Recht oder einer sonstigen Belastung belastet werden.
8. Widerrufsrecht
Den Anleger*innen steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung im Antrag auf Erwerb einer Beteiligung und in den Beteiligungsbedingungen.
9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Form und Inhalt der Beteiligungen sowie alle Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen bestimmen sich ausschliesslich nach niederländischem Recht.
Das Gleiche gilt für das Zustandekommen des Vertrags über den Erwerb von Beteiligungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger*innen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Amsterdam, Niederlande.
10. Sprache
Diese Konsument*inneninformation wird in einer Landessprache der Schweiz zur Verfügung gestellt. Alle Informationen sowie jegliche Kommunikation werden verbindlich in einer Landessprache der Schweiz angeboten.
11. Aussergerichtliche Streitschlichtung
Wenn Anleger*innen eine Beschwerde haben, die nicht gütlich beigelegt werden kann, können sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen.
Die Schweizer Zweigniederlassung von Oikocredit ist der folgenden Ombudsstelle angeschlossen: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) Talstrasse 20, CH-8001 Zürich. Wir weisen die Anleger*innen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle hin.
12. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen
Es gibt in keinem Land Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen für Anleger*innen. Insbesondere gibt es keine Einlagensicherung für die Ansprüche der Anleger*innen aus der Beteiligung.
13. Gültigkeitsdauer der Informationen
Diese Konsument*inneninformationen sind bis zu einer ausdrücklichen Änderung gültig.
14. Verhaltenskodex
Oikocredit bekennt sich zu seinem Verhaltenskodex, der am Ende dieser Seite (auf Englisch) eingesehen werden kann.
15. Weitere Informationen
OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A., Amersfoort, Zweigniederlassung Winterthur ist ein rechtlich unselbstständiger Teil von Oikocredit.
Oikocredit erbringt keinerlei Anlageberatungsleistungen und bietet keine Finanzinstrumente Dritter an. Die Tätigkeit von Oikocredit im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen beschränkt sich auf die Ausführung von Aufträgen. Oikocredit führt weder eine Angemessenheits- noch eine Eignungsprüfung durch.
Oikocredit verzichtet auf eine Segmentierung der Kundschaft und behandelt sämtliche Anleger*innen als Privatkund*innen im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes. Hingegen findet nach Massgabe der europäischen Vorschriften zum Konsument*innenschutz das Widerrufsrecht bloss auf natürliche Personen ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit Anwendung.