Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 hat das Datum des Zuflusses am 07.06.2024.
Fragen & Antworten
Alles, was Sie wissen müssen
Sie möchten etwas genauer wissen? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.
Rund um die Geldanlage
-
Um als Organisation in Oikocredit zu investieren, folgen Sie diesen Schritten:
- Kontaktieren Sie uns Nehmen Sie Kontakt mit unserem Investor Support Team auf. Füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus: ‹Investieren als Organisation‹. [Link zum Formular unten]
- Geben Sie erste Informationen an Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, werden wir uns per E-Mail mit einigen Fragen an Sie wenden, um wichtige Details über Ihr Unternehmen zu erfahren, z. B. Ihre Eigentümerstruktur und Bankinformationen. Danach senden wir Ihnen die relevanten Formulare für den nächsten Schritt zu.
- Reichen Sie die wichtigsten Dokumente ein Nachdem wir die ersten Informationen eingeholt haben, müssen Sie die für den Abschluss des Prozesses erforderlichen offiziellen Dokumente einreichen. Dazu gehören Identifikation, Nachweis der Gründung (wie Statuten und Handelsregisterauszug), Bankverbindungsdaten und Adressnachweis.
- Tätigen Sie Ihre erste Investition Nachdem Ihr Konto bestätigt wurde, können Sie Ihre erste Investition von mindestens 250 Schweizer Franken tätigen. Danach können Sie über unser Investor Support Team jederzeit weitere Beträge investieren.
-
Ja, Sie können ein Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person eröffnen, sofern Sie beide mindestens 18 Jahre alt sind, im selben Land wohnen und ein gemeinsames Bankkonto für Ihre Investition bei Oikocredit nutzen können. Beide Personen, die das Konto inne haben, können das Konto unabhängig verwalten, ohne die Zustimmung der anderen Person zu benötigen.
-
Für Einzel- und Gemeinschaftskonten müssen Sie bei der Anmeldung die folgenden gültigen und aktuellen Dokumente vorlegen:
Einzelkonto:
- Ein ausgefülltes Anmeldeformular
- Eine Kopie Ihres offiziellen Ausweisdokuments
- Adressnachweis
Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person:
- Ein ausgefülltes Anmeldeformular
- Adressnachweis für die mit dem Gemeinschaftskonto verknüpfte Adresse
- Beide Personen, die das Konto inne haben, müssen eine beglaubigte Kopie ihres offiziellen Ausweisdokuments einreichen
-
Um ein Anlagekonto für eine Organisation zu eröffnen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Ein ausgefülltes Zeichnungsformular für Organisationen
- Nachweis der Existenz (z.B. Gründungsurkunde, ein Registerauszug oder Handelsregisterauszug)
- Wenn zutreffend: Statuten oder Satzungen
- Wenn zutreffend: Adressnachweis
- Ein Formular zur Erklärung der wirtschaftlich berechtigten Person
Bitte beachten Sie, dass Organisationen nicht online investieren können. Für weitere Informationen oder um die Formulare anzufordern, kontaktieren Sie uns bitte über [email protected].
-
Sie können (einen Teil) Ihrer Investition auf eine andere Person übertragen. Für Details beachten Sie die Frage «Kann ich meine Investition auf jemand anderen übertragen?«. Es ist jedoch nicht möglich, direkt von Ihrem persönlichen Bankkonto auf das Oikocredit-Konto einer anderen Person zu überweisen, da jedes Oikocredit-Konto nur ein bestimmtes Referenzkonto haben kann.
-
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um in Oikocredit zu investieren. Es ist jedoch möglich, dass eine erwachsene Person ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnet und es für ein Kind bestimmt. Der Name des Kindes erscheint auf dem Konto neben dem Namen der erwachsenen Person. Die erwachsene Person bleibt die rechtliche Eigentümerin der Anlage. Sobald das Kind 18 Jahre alt wird, kann das Eigentum auf das Kind übertragen werden, sofern es die erforderlichen Identitäts- und Berechtigungsprüfungen besteht.
-
Indem Sie einem lokalen Förderverein beitreten, vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten, die sich der Mission von Oikocredit verpflichtet fühlen. Sie müssen kein Investor sein, um beizutreten – jeder kann Mitglied werden und unsere Arbeit unterstützen.
Sie müssen nicht unbedingt in Oikocredit investieren, um Mitglied zu werden. Jede Person kann Mitglied werden und unsere Arbeit unterstützen. Als Mitglied eines Fördervereins können Sie an lokalen Aktivitäten teilnehmen, die das Bewusstsein für ethisches Investieren schärfen, nachhaltige Entwicklung unterstützen und das Lernen in Ihrer Gemeinschaft fördern.
Fördervereine spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung der Mission von Oikocredit in ihren Regionen. Sie organisieren Veranstaltungen, teilen Wissen und ermutigen zu lokalem Handeln, um die globale Wirkung von Oikocredit zu vergrössern. Fördervereine helfen, Mitgliedern, Investor*innen und Oikocredit miteinander zu vernetzen, damit unsere Mission mehr Menschen erreicht.
Sie können sich auch dafür entscheiden, in Oikocredit zu investieren, ohne Mitglied eines Fördervereins zu werden. Beide Optionen bieten wertvolle Möglichkeiten, zu einem positiven Wandel beizutragen.
-
Es gibt keine Kosten für den Kauf, das Halten oder den Verkauf von Beteiligungen an Oikocredit. Zurzeit haben wir keine Pläne, Gebühren einzuführen, aber das könnte sich in Zukunft ändern. Wir würden Sie im Voraus informieren, falls das geschehen sollte.
-
Sobald Sie Ihre Anfangsinvestition getätigt haben, können Sie Ihre Investition in Oikocredit-Teilnahmen jederzeit mit einem Betrag Ihrer Wahl erhöhen. Melden Sie sich einfach in Ihrem MyOikocredit Konto an, um zusätzliche Investitionen zu tätigen.
Sie können Ihre Investition auch ganz einfach per Überweisung erhöhen. Überweisen Sie dazu einfach Gelder von Ihrem Bankkonto und achten Sie darauf, dass Sie entweder Ihre Investitionsnummer (beginnend mit „l-“) oder Ihre sechsstellige Investornummer im Verwendungszweck angeben.
Bitte beachten Sie: Der Name auf dem Bankkonto muss mit dem Namen des Oikocredit-Kontoinhabers übereinstimmen. Überweisungen werden nur in EUR von autorisierten Bankkonten innerhalb der Europäischen Union akzeptiert. Für die Schweiz werden Überweisungen in CHF oder EUR von Bankkonten innerhalb der Schweiz akzeptiert.
Unsere Bankverbindungsdaten
Konto Inhaber: OIKOCREDIT E.D.C.S. U.A.IBAN Schweiz
IBAN Belgien
IBAN Frankreich
IBAN Deutschland:
DE64 3506 0190 1011 8420 34
BIC: GENODED1DKDIBAN Spanien
IBAN Schweden
IBAN Schweiz
Bitte beachten Sie, dass Organisationen ihre Investitionen nicht online erhöhen können. Um dies zu tun, kontaktieren Sie uns über [email protected]
Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected] senden.
-
Ja, das können Sie. Wenn Sie ein Einzel- oder Gemeinschaftskonto haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Anlage über unser MyOikocredit Portal zu verwalten. So können Sie jederzeit und überall auf Ihre Anlage zugreifen und sie verwalten.
Bitte beachten Sie, dass Organisationen nicht online investieren können. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über [email protected]
Melden Sie sich jetzt bei Ihrem Konto an >
Sie investieren bereits, haben aber noch kein MyOikocredit Online-Konto?
Hier geht es zur Anmeldung >
-
Wenn Sie nicht mehr investieren möchten, können Sie jederzeit die Rücknahme Ihrer Anlage beantragen. Oikocredit gibt Ihnen den angelegten Betrag gemäss den geltenden Bedingungen zurück, je nach Verfügbarkeit der Geldmittel und den aktuellen Marktbedingungen.
-
Ja, Sie können Ihre Investition auf eine andere Person übertragen, solange diese entweder bereits bei Oikocredit investiert oder unsere Auswahlkriterien erfüllt. Für die Übertragung der Beteiligungen müssen Sie über [email protected] ein Antragsformular anfordern und einreichen. Wenn die Person, auf die Sie Beteiligungen übertragen möchten, noch nicht bei Oikocredit investiert, wird Oikocredit schriftlich ihre Eignung bestätigen und, falls geeignet, den Onboarding-Prozess beginnen.
-
Österreich
Belgien
Frankreich
Deutschland
Italien (Südtirol)
Niederlande
Spanien
Schweden
Schweiz
-
Sie können bei Oikocredit anlegen, wenn Sie oder Ihre Organisation:
- in einem Land ansässig sind, in dem Oikocredit berechtigt ist, Beteiligungen anzubieten.
- den Auftrag von Oikocredit unterstützen und auf Anfrage bestätigen, dass Sie mit dem Zweck von Oikocredit übereinstimmen.
- die erforderlichen Sorgfaltsanforderungen erfüllen, einschliesslich der Einhaltung der niederländischen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen.
Diese Kriterien stellen sicher, dass unsere Anlagen mit unseren Werten übereinstimmen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
-
Der Mindestbetrag für eine erstmalige Investition in Oikocredit beträgt 250 Schweizer Franken (dem Nennwert einer Beteiligung). Auch wenn der Nettoinventarwert pro Beteiligung zum Zeitpunkt Ihrer Investition niedriger ist, müssen Sie den Mindestbetrag anlegen, was dazu führen kann, dass Sie mehr als eine Beteiligung erwerben. Für zusätzliche Investitionen sind kleinere Beträge erlaubt. Sie erhalten entsprechend Bruchteile von Beteiligungen.
-
Wenn Sie bereits Geld an Oikocredit überwiesen, es sich jedoch anders überlegt haben, können Sie Ihren Antrag auf Beteiligung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigung zurückziehen. Bitte informieren Sie uns dazu schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Brief.
Sollte die 14-tägige Frist verstrichen sein, können Sie die Rückzahlung Ihrer Anlage beantragen. Reichen Sie hierzu einen Rücknahmeantrag über MyOikocredit ein oder fordern Sie ein Rücknahmeformular an, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte beachten Sie, dass alle Rücknahmen im Ermessen von Oikocredit liegen. Weitere Details finden Sie in unseren Beteiligungsbedingungen.
Diejenigen, die über kein Online-Konto verfügen, können per E-Mail an [email protected] ein Formular zum Ausdrucken anfordern.
-
Um in Oikocredit zu investieren, folgen Sie diesen Schritten:
- Formular ausfüllen: Unser Engagement-Team wird Sie kontaktieren, um mit Ihrem Onboarding-Prozess zu beginnen.
- Details angeben: Je nach Ihrem bevorzugten Kommunikationskanal werden wir uns bei Ihnen melden, um Sie herzlich willkommen zu heissen und Sie durch den Prozess zu führen. Danach senden wir Ihnen die relevanten Formulare für den nächsten Schritt zu.
- Dokumente einreichen & Ihre Identität verifizieren: Sie müssen die offiziellen Dokumente einreichen, die für den Abschluss des Prozesses erforderlich sind. Dazu gehört die Verifizierung Ihrer Identität.
- Investitionsbetrag überweisen: Überweisen Sie den Betrag, den Sie investieren möchten, auf das Bankkonto von Oikocredit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Investitionsnummer (beginnend mit «I-«) und «Kauf von Beteiligungen» im Verwendungszweck enthalten sind.
- Erste Investition tätigen: Sobald Ihr Konto bestätigt ist, können Sie Ihre erste Investition von mindestens 250 Schweizer Franken tätigen.
Mit Ihrem MyOikocredit-Konto haben Sie rund um die Uhr Zugang zur Online-Verwaltung Ihrer Anlage.
Kosten, Dividenden & Risiken
-
Oikocredit geht es in erster Linie darum, soziale Wirkung für Menschen mit niedrigem Einkommen zu erzielen. Wir streben aber auch eine moderate Rendite an. Jedes Jahr entscheidet die Generalversammlung der Oikocredit-Genossenschaftsmitglieder, ob und in welcher Höhe eine Dividende ausgezahlt wird. Dividenden sind jedoch nicht garantiert und können variieren. In den letzten Jahren lag die Dividendenausschüttung zwischen 0 % und 2 %. Die aktuellen Dividendenzahlen finden Sie in der Fünfjahresübersicht des Jahresberichts.
Es ist wichtig zu wissen, dass Oikocredit niemals Beteiligungen zu einem Wert über dem Nennwert (200 €/ 250 CHF) zurückkaufen wird, so dass die Anleger*innen keine höheren Renditen als diesen Nennwert erwarten sollten.
-
Ja, Sie können wählen, ob Sie Ihre Dividende reinvestieren, ausbezahlt bekommen oder spenden möchten. Teilen Sie uns Ihren Wunsch bis zum 1. Juni des Folgejahres in MyOikocredit mit. Sofern Sie keine Angaben machen, wird Ihre Dividende reinvestiert.
Wenn Sie eine Organisation sind, kontaktieren Sie uns bitte über [email protected]
-
Bei der Rücknahme von Beteiligungen können Kapitalerträge oder Kapitalverluste anfallen. Dies hängt davon ab, ob der Rücknahmepreis der Beteiligung unter oder über dem Betrag liegt, den Sie bei Erwerb der Beteiligungen gezahlt haben. Die steuerliche Behandlung dieser Gewinne oder Verluste hängt von den lokalen Steuergesetzen ab. Bei Fragen zu Kapitalerträgen und Veräusserungsverlusten wenden Sie sich bitte an Fachperson in Steuerfragen.
-
Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie lange auf die Rückzahlung ihrer Anlage warten müssen und dass Sie das eingesetzte Geld nicht in voller Höhe zurückerhalten. Die Risiken können auch zum vollständigen Verlust des angelegten Geldes führen. Es ist daher wichtig, dass Sie die mit einer Eigenkapitalanlage verbundenen Risiken tragen können.
Daneben bestehen weitere finanzielle, nicht-finanzielle und strategische Risiken, die in Kapitel 1 des Verkaufsprospekts sowie in der Zusammenfassung des Verkaufsprospekts beschrieben sind. Anleger*innen sollten diese Dokumente unbedingt lesen.
Oikocredit sichert das Geld ihrer Anleger*innen durch die Bildung von Rückstellungen für erwartete Verluste sowie umsichtige Geschäftsentscheidungen ab; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Zu den wichtigsten Risiken zählen:
- Die Dividende kann unterschiedlich hoch sein oder ganz ausfallen.
- Der Wert der Beteiligungen kann unter den angelegten Betrag fallen.
- Anleger*innen können ihre Beteiligungen unter Umständen nicht jederzeit zurückgeben, da dies von einer positiven Entscheidung von Oikocredit zur Rücknahme von Beteiligungen abhängt.
Weitere Informationen finden Sie im Prospekt und unter «Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?».
-
Oikocredit verfügt über ein umfassendes Risikomanagement, um die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftretenden finanziellen, nicht-finanziellen und strategischen Risiken zu steuern. Nähere Details dazu finden Sie in unseren Jahresberichten und im Verkaufsprospekt. Hier sind einige Beispiele, wie wir Risiken minimieren:
- Diversifikation: Wir investieren unser Kapital in mehreren Ländern, Sektoren und Partner, um das Risiko in einem einzelnen Bereich zu reduzieren.
- Kreditrisiko: Wir mindern Kreditrisiken durch Rückstellungen für Kreditausfälle und sorgfältigen Risikoanalysen. Unser lokales Personal in regionalen und Länderbüros begleiten diese Prozesse eng.
- Währungsrisiko: Wir reduzieren Fremdwährungsrisiken durch externe Absicherung.
- Liquiditätsrisiko: Wir verfügen über einen Liquiditätspuffer, um sicherzustellen, dass wir unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verkaufsprospekt und der Frage «Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?».
-
Ja. Dividenden auf Ihre Anlage in Beteiligungen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Sofern Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu einzureichen, müssen Sie von Oikocredit erhaltene Dividenden versteuern. Die Dividenden werden vom Steueramt wahrscheinlich als Ertrag aus einer Eigenkapitalbeteiligung behandelt. Diese Beurteilung kann sich aber je nach Rechtsordnung unterscheiden. Bei Fragen zur Versteuerung Ihrer Dividende empfehlen wir Ihnen, sich an eine Fachperson in Steuerfragen zu wenden.
-
Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 hat noch kein*e Anleger*in das investierte Kapital verloren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die in der Vergangenheit erzielte Leistung keine Garantie ist für zukünftige Ergebnisse. Oikocredit ist keine Bank. Eine Geldanlage bei Oikocredit lässt sich daher nicht mit einem Sparkonto bei einer Bank vergleichen. Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden.
Im Falle eines Konkurses ist Ihre Anlage durch kein Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungssystem geschützt. Oikocredit ergreift jedoch Massnahmen, um Risiken für die Organisation, ihre Partner und Anleger*innen zu minimieren. Weitere Details finden Sie in «Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?» und «Was tut Oikocredit, um Risiken zu minimieren?».
Sollte Oikocredit zahlungsunfähig werden, wären Ansprüche auf Beteiligungen «nachrangig», d.h. im Falle eines Konkurses würden Anleger*innen nach allen anderen Gläubiger*innen ausgezahlt.
-
Der Preis für den Kauf oder Verkauf von Beteiligungen in Oikocredit wird durch den Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung oder den Nennwert bestimmt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Der Nennwert (€ 200/ CHF 250) ist der Höchstpreis für eine Beteiligung, wie in der Satzung von Oikocredit und den Beteiligungsbedingungen festgelegt. Der Nettoinventarwert (NAV) spiegelt den Wert am letzten Kalendertag jedes Monats wider und wird monatlich berechnet.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem Nettoinventarwert pro Euro-Beteiligung von mehr als 200 € (der Referenzwährung von Oikocredit) die Ausgabe und Rücknahme zu 200 €/ 250 CHF und nicht zu dem höheren Wert erfolgt. Und wenn der Nettoinventarwert pro Euro-Beteiligung unter 200 € liegt, erfolgen Ausgabe und Rücknahme zum niedrigeren Wert in Euro/Schweizer Franken/Schwedische Kronen, sofern Oikocredit diese Transaktionen nicht pausiert hat.
Obwohl Oikocredit Anleger*innen noch nie zu einem Preis unter dem Nennwert zurückgezahlt hat, besteht immer das Risiko, weniger oder keines der angelegten Gelder zurückzuerhalten. Ausserdem kann es zu Verzögerungen bei der Rückerstattung Ihres Geldes kommen.
Über Oikocredit
-
Wenn Sie in Oikocredit investieren, erwerben Sie stimmrechtslose Beteiligungsrechte – kurz: Beteiligung(en) – geregelt nach niederländischem Recht. Oikocredit verwendet das von ihren Anleger*innen bereitgestellte Kapital, um Organisationen mit Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen zu unterstützen. Diese Partnerorganisationen bieten wiederum bedarfsgerechte Produkte und Dienstleistungen für einkommensschwache Gemeinschaften an. Unsere Partner schaffen Möglichkeiten für wirtschaftlich benachteiligte Menschen, um Einkommen, Ersparnisse und Versicherungsschutz zu verbessern und leistungsfähigere Unternehmen und Betriebe aufzubauen. Nicht zuletzt ermöglicht dieser Ansatz Zugang zu Ressourcen, damit diese Menschen in eine nachhaltige Zukunft für sich und ihre Familien investieren können.
Als Anleger*in werden Sie Teil einer globalen Bewegung, die ihr Geld für einen positiven Wandel einsetzt. Sie haben auch die Möglichkeit, einem Förderverein in Ihrer Region beizutreten, wo Sie sich informieren, an entwicklungspolitischer Bildungsarbeit beteiligen und mit anderen zusammenarbeiten können, die Ihre Werte teilen. Erfahren Sie mehr dazu unter der Frage: «Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft im Förderverein?».
-
Oikocredit ist weder als Bank noch als regulierter Fonds zugelassen, denn wir sind weder das eine noch das andere. Unsere Aktivitäten werden nicht von der niederländischen Finanzaufsichtsbehörde (AFM) oder anderen Finanzregulierungsinstitutionen beaufsichtigt. Unser Verkaufsprospekt ist jedoch von der AFM genehmigt. Zudem werden wir regelmässig von einer international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
-
Nein, unsere lokalen Fachpersonen wählen die Partner aus, die wir unterstützen. Wir arbeiten mit Partnern in über 33 Ländern in Sektoren wie inklusives Finanzwesen, Landwirtschaft und erneuerbare Energien zusammen. Bei der Auswahl unserer Partnerorganisationen berücksichtigen wir Faktoren wie maximale Wirkung für das eingesetzte Kapital unserer Anleger*innen sowie Risikostreuung.
Steuererklärung Schweiz
-
Die Oikocredit-Geldanlage ist im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als Wertschrift (Beteiligungsrecht, Partizipationsschein) auszuweisen. Je nach Kanton lauten die Kategorien in den Online-Steuererklärungen unterschiedlich. Zwei Beispiele:
- Im Kanton Zürich kann unter «Wertschrift erfassen» die Art «Partizipationsschein» gewählt werden.
- Im Kanton Bern ist Oikocredit unter «Aktien, Fonds- und sonstige Anteile, Genuss-Partizipationsscheine, Optionen» zu deklarieren.
-
Es handelt sich um eine stimmrechtslose Eigenkapitalbeteiligung (Beteiligungsrecht, Partizipationsschein) an der Genossenschaft Oikocredit nach niederländischem Recht.
-
Es gibt keine Valoren-Nummer. Es handelt sich um Beteiligungen an Oikocredit International mit Sitz in den Niederlanden. Verlangt Ihre Online-Steuererklärung zwingend die Angabe einer Valoren-Nummer, haben Sie die falsche Wertschriftenkategorie ausgewählt.
-
Der Steuerwert entspricht dem Nennwert (das heisst: der Steuerwert beträgt 100% des Nennwertes).
- Wenn Sie in Schweizer Franken angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Beteiligung CHF 250.-
- Falls Sie in Euro angelegt haben, beträgt der Steuer- und Nennwert pro Beteiligung EUR 200.-
Auf Ihrem Kontoauszug finden Sie rechts unter «Bestand am 31.12.» sowohl Ihre Stückzahl Beteiligungen wie auch (in Klammern) den totalen Nenn- und Steuerwert Ihrer gesamten Anlage.
-
In einzelnen Kantonen ist beides möglich. Zentral ist, dass der summierte Steuerwert, der in der Steuererklärung resultiert, mit der Angabe auf Ihrem Kontoauszug übereinstimmt. Bei Online-Steuererklärungen ist je nach Kanton und Vorliebe die eine oder andere Erfassungsart vorgesehen. Zwei Beispiele:
- Im Kanton Zürich ist unter «Wertart» die «Stückzahl» (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug), der «Steuerwert pro Stück» (CHF 250 resp EUR 200) und die Dividende («Ertrag», pro Stück und total) anzugeben.
- Im Kanton Bern ist standardmässig die Berechnungen nach Stück vorgesehen (Angabe der Stückzahl gemäss Kontoauszug, Steuerwert pro Stück (CHF 250 resp EUR 200) und Dividende pro Stück). Alternativ kann die «manuelle Berechnung» aktiviert werden, damit können Sie den gesamten Bruttoertrag (Dividende) und Steuerwert (Summe gemäss Kontoauszug) angeben.
-
Den Wechselkurs finden Sie auf der Website Ihres kantonalen Steueramtes:
- Per Stichtag 07.06.2024 lag dieser bei 1 EUR = 0.969400 CHF (relevant für die Dividende; «Einkommen»)
- Per Stichtag 31.12.2024 lag dieser bei 1 EUR = 0.938450 CHF («Vermögen»)
Quelle: ICTax – Income & Capital Taxes
Achtung: Es gibt einen anderen Wechselkurs für «Vermögen» (=Kontostand bei Oikocredit) und «Einkommen» (=Dividende). Bitte prüfen Sie den gültigen Wechselkurs bei Ihrem Kantonalen Steueramt.
-
Nein, die Dividende ist frei von Schweizer Verrechnungssteuern. Sie wird im Ausschüttungsjahr als Vermögensertrag versteuert.
-
Bei Reinvestition der Dividende (Aufstockung) ist dies in der Steuererklärung anzugeben als Zugang durch Kauf.
-
Gespendete Dividenden sind gleichwohl als Vermögensertrag zu deklarieren. Ein Abzug des gespendeten Betrags vom steuerbaren Einkommen ist nicht möglich.
-
Alle Käufe und Verkäufe von Beteiligungen werden im Folgemonat nach Eingang der Zahlung resp. des Auftrages abgewickelt. Das bedeutet:
- Verkaufsaufträge, die wir im Dezember erhalten, werden per 1. Januar des Folgejahres wirksam. Für die Steuererklärung zum Stichtag 31.12. sind diese nicht relevant.
- Käufe: Bei Zahlungen für Käufe, die wir im Dezember erhalten, werden die Beteiligungen per 1. Januar des Folgejahres gezeichnet und erscheinen somit nicht im Kontoauszug zum Jahresende. Als Beleg für diese Zahlung nutzen Sie unsere Bestätigung des Zahlungseingangs, die Sie postalisch oder elektronisch separat erhalten haben.
-