Bedingungen für Investitionen
Überweisungen auf das Bankkonto von Oikocredit zur Anforderung der Ausgabe von Beteiligungen unterliegen den unten aufgeführten Bedingungen.
Eine Beteiligung ist ein stimmloses Eigenkapitalinstrument, das nach niederländischem Recht von Oikocredit ausgegeben wird. Die Ausgabe von Beteiligungen liegt stets im Ermessen von Oikocredit.
Die folgenden rechtlich verbindlichen Dokumente und Webseiten beschreiben die Bedingungen einer finanziellen Investition in Beteiligungen bei Oikocredit.
Beteiligungsbedingungen
Die Beteiligungsbedingungen beschreiben im Detail, wie Ihre Investition in Oikocredit gehandhabt wird und welche Rechte und Pflichten Sie als Anleger*in in Oikocredit haben. Oikocredit kann die Beteiligungsbedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern.
Prospekt
Der Prospekt (einschließlich aller dazugehörigen Nachträge) beschreibt unter anderem die wesentlichen Risiken einer Investition in Oikocredit. Der Prospekt ist in Englisch verfügbar und seine Zusammenfassung ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Satzung
Die Satzung enthält unter anderem die Kernbedingungen Ihrer Investition in Oikocredit und kann von Oikocredit mit der Zustimmung seiner Mitglieder in einer Generalversammlung geändert werden.
Verbraucherinformation
Die Verbraucherinformation für Fern- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge beschreibt die Rechte der Verbraucher*innen (Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in beruflicher Eigenschaft handeln) wie in den europäischen Verbraucherschutzvorschriften festgelegt.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Oikocredit persönliche Informationen in Bezug auf Anleger*innen verarbeiten wird.
Risiken
Die zur Zeichnung angebotene Beteiligung ist eine von Oikocredit ausgestellte Beteiligung, mit der die im Prospekt beschriebenen Risiken verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass der Preis, zu dem die Beteiligungen von Oikocredit zurückgenommen werden können, niedriger ist als der Preis, zu dem sie ausgegeben werden. Daher kann ein Verlust dieser Investition für die Anleger*innen nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht auch ein Risiko, dass die Annahme und/oder Bearbeitung von Anträgen auf Rücknahme für eine festgelegte oder unbestimmte Zeit verzögert wird. Anleger*innen sollten wirtschaftlich in der Lage sein, einen teilweisen oder sogar vollständigen Verlust ihrer Investition sowie Verzögerungen bei der Annahme und/oder Bearbeitung von Anträgen zur Rücknahme ihrer Beteiligungen zu verkraften.
Die angebotene Beteiligung ist ausdrücklich nicht durch eine Entschädigungseinrichtung abgesichert und potenziell illiquide. Eine detaillierte Beschreibung der Risiken, die mit der Zeichnung von Beteiligungen verbunden sind, finden Sie in Abschnitt 1 des Prospekts. Oikocredit empfiehlt dringend, dass Anleger*innen sich von einer Steuerberater*in über die steuerliche Behandlung der Erträge aus den Beteiligungen beraten lassen.
Widerrufsrecht und Widerrufserklärung
Gemäß den europäischen Verbraucherschutzvorschriften unterliegen Ausgabeanträge einem Widerrufsrecht für (potenzielle) Anleger*innen, die natürliche Personen sind und nicht in beruflicher Eigenschaft handeln. Widerrufsanträge können spätestens 14 Kalendertage nach dem Datum der Bestätigung durch Oikocredit über die Ausgabe zusätzlicher Beteiligungen ohne Gebühren durch Zusendung einer schriftlichen Mitteilung an Oikocredit per Post oder E-Mail oder mit einem anderen Mittel gestellt werden. Der Widerruf ist zu richten an [email protected].
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die zusätzlichen Beträge, die Anleger*innen überwiesen haben, innerhalb von 30 Tagen auf ihr Bankkonto zurücküberwiesen. Es besteht kein Anspruch auf Dividenden in Bezug auf die Beteiligungen, für die ein wirksamer Widerruf erfolgt ist.
Üben Anleger*innen ihr Recht nicht innerhalb von 14 Tagen aus, bleiben sie Inhaber*innen der Beteiligungen, die sie mit allen verbundenen Rechten und Pflichten erworben haben (siehe Prospekt, die Satzung von Oikocredit und die Beteiligungsbedingungen).
Besonderer Hinweis
Mit dem Widerruf eines Ausgabeantrags auf Beteiligungen ist die Person, die den Antrag widerruft, nicht mehr an diesen Antrag gebunden.