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Da der Förderkreis als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie den Mitgliedsbeitrag im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als Spende geltend machen. Eine Zuwendungsbestätigung verschicken wir nicht, als Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt eine Kopie Ihres Kontoauszugs.
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