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Satzung Förderkreis Baden-Württemberg

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  • Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag (20 Euro für Privatpersonen über 25 Jahre, 30 Euro für Institutionen) finanzieren Sie die Bildungsarbeit des Förderkreis Baden-Württemberg e. V. Mitglieder bis 25 Jahre sind beitragsfrei. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich als Spende geltend gemacht werden.

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    Der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. ist als gemeinnützig anerkannt (Freistellungsbescheid Finanzamt Stuttgart). Ihre Spende – und auch Ihr Mitgliedsbeitrag – sind deshalb steuerlich absetzbar.

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    Kontoinhaber   Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.
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    IBAN     DE78 6129 0120 0616 6670 00
    BIC        GENODES1NUE

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    Eine Zuwendungsbestätigung erhalten Sie von uns automatisch nach jedem Quartalsende für Beträge ab 300 Euro. Beträge darunter können Sie mit einer Kopie Ihres Kontoauszuges geltend machen.

  • Da der Förderkreis als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie den Mitgliedsbeitrag im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als Spende geltend machen. Eine Zuwendungsbestätigung verschicken wir nicht, als Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt eine Kopie Ihres Kontoauszugs.