Nachhaltige Entwicklung doppelt fördern
Oikocredit Stiftung Deutschland
Es gibt wenige Stiftungen, die gleich doppelt Gutes tun. Die Oikocredit Stiftung Deutschland fördert nicht nur mit Spenden und ihren Erträgen, sondern bereits mit ihrem Stiftungsvermögen nachhaltige Entwicklung im globalen Süden.


Grundsätze Guter Stiftungspraxis
Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und hat sich dazu bekannt, in ihrer Tätigkeit den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis zu folgen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, über ihre Arbeit nach den Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zu berichten.
Über die Stiftung
Oikocredit Stiftung Deutschland
Die Oikocredit Stiftung Deutschland ist eine gemeinnützige Stiftung der Oikocredit-Förderkreise in Deutschland. Sie ist eine unselbstständige Stiftung in der Trägerschaft des Oikocredit Förderkreises Baden-Württemberg e.V.
Sie wurde 2012 gegründet. Die Anregung zur Gründung kam von Mitgliedern der Oikocredit-Förderkreise in Deutschland. Sie hatten den Wunsch, Teile ihres Vermögens dauerhaft im Sinne von Oikocredit für die Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Seitdem haben wir zusammen mit unserere Zustifter*innen und Spender*innen folgendes erreicht:
- Das Stiftungskapital ist auf über 3 Mio. Euro angewachsen
- Mit über 1,5 Mio. Euro haben wir Projekte gefördert
- Die Verwaltungskosten betrugen in den letzten Jahren 3,2% der Einnahmen
So erreichen Sie uns

Adresse
Oikocredit Stiftung Deutschland
Träger: Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.
Vogelsangstraße 62
70197 Stuttgart

Telefon
Ihre Ansprechpartnerin:
Sophia Alcantara
0711-120005-20

Stiftungsrat
Aktuell gehören dem Stiftungsrat an: (v. l .n. r.): Dr. Brigitte Bertelmann, Dr. Friedrich Hebeisen (stv. Vorsitzender), Ralf Diez, Dietmar Blümer, Barbara Baum und Dr. Marcel Langner (Vorsitzender).
Der Stiftungsrat hat insbesondere darauf zu achten, dass der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllt wird. Er begleitet und überwacht die Geschäftsführung des Stiftungsträgers und entscheidet u.a. über die Verwendung und Vergabe der Stiftungsmittel.
Der Stiftungsrat setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreter*innen der Oikocredit-Förderkreise in Deutschland zusammen. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Personen.
Sie sehen hier die Seite Ihres lokalen Förderkreis. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere lokale Datenschutzerklärung und das Impressum.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Alles, was Sie wissen müssen
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Die Oikocredit Stiftung Deutschland will Entwicklung in armen Regionen der Welt nachhaltig fördern. Sie versteht Entwicklung als einen auf soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Fortschritt gerichteten Befreiungsprozess. Sie weiß sich dabei der biblischen Überlieferung eines solidarischen Wirtschaftens verpflichtet.
Die Oikocredit Stiftung Deutschland ermöglicht Privatpersonen und Institutionen aus Deutschland, mit ihren finanziellen Ressourcen einen bleibenden Beitrag zur Überwindung von Armut zu leisten. Dies geschieht in doppelter Weise: Die Stiftung legt ihr Vermögen bei der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit an, die Entwicklung in armen Regionen der Welt fördert. Und die Erträge der Stiftung dienen ebenfalls der Entwicklungsförderung.
Dieser Wunsch kam insbesondere von Mitgliedern der Oikocredit-Förderkreise in Deutschland, die ihr Anlagekapital Oikocredit dauerhaft zur Verfügung stellen wollten. (Aus der Präambel der Satzung)
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Zweck der Oikocredit Stiftung Deutschland ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Zweck wird mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie mit den Spenden an die Stiftung erfüllt. Die Stiftung ist deshalb vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Wofür werden die Erträge des Stiftungsvermögens und die Spenden verwendet?
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und die Spenden an die Stiftung werden insbesondere der Stichting Oikocredit International Support Foundation, der niederländischen Oikocredit Unterstützungs-Stiftung, zur Verfügung gestellt. Diese finanziert zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Oikocredit-Partner wie Fortbildungen und technische Unterstützung. Die Oikocredit Stiftung Deutschland kann aber auch entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsveranstaltungen oder Kooperationen mit anderen Organisationen in Deutschland fördern. Außerdem deckt sie mit ihren Einnahmen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltung der Stiftung.
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Das Besondere ist, dass die Stiftung Entwicklung doppelt fördert, nicht nur mit ihren Erträgen, sondern schon durch die Anlage ihres Vermögens bei der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit. Deshalb lautet das Motto der Stiftung: Entwicklung doppelt fördern.
Mit ihrem zweckbezogenen und wirkungsorientierten Anlageverhalten ist sie Vorreiterin im sogenannten „Impact Investing“. Die Oikocredit Stiftung Deutschland spricht bewusst Menschen an, die für soziale und entwicklungsfördernde Zwecke stiften möchten.
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Der Stiftungsrat hat festgelegt, dass die Stiftung ihr Stiftungskapital vollständig bei der ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit mit Sitz in Amersfoort, Niederlande, anlegt. In der Satzung der Stiftung ist vorsichtig formuliert, dass die Stiftung ihr Kapital „vorwiegend“ bzw. „im Regelfall“ bei Oikocredit“ anlegt, um bei unvorhergesehenen Fällen in der Zukunft ohne Satzungsänderung flexibel und handlungsfähig sein zu können.
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Zustifter*innen erhalten einmal jährlich, Spender*innen einmalig Informationen über Entwicklung und Aktivitäten der Stiftung. Für Ihre Zuwendung an die Stiftung (für Zustiftungen und Spenden) erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie nach den steuerrechtlichen Regelungen geltend machen können.
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Mit einer Zustiftung wird das Vermögen der Stiftung weiter aufgestockt. Zugestiftetes Kapital verbleibt also dauerhaft im Stiftungsvermögen. Mit den Erträgen des Vermögens werden dann die Stiftungszwecke erfüllt. Im Gegensatz zur Zustiftung wird eine „normale“ Spende nicht dem Stiftungsvermögen zugebucht, sie wird vielmehr zeitnah zur Erfüllung der Stiftungszwecke eingesetzt. Mit ihr wird die aktuelle Tätigkeit der Stiftung finanziert.
Sowohl für Zustiftungen wie auch für Spenden werden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Steuerlich unterscheidet sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs bei Zustiftungen und Spenden. Bei Spenden gelten die entsprechenden Höchstsätze für den Sonderausgabenabzug (zur Zeit 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte). Bei einer Zustiftung in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ein zusätzlicher Abzug bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro möglich. Dabei kann der Höchstbetrag auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilt werden. Über Einzelheiten informieren die rechts- und steuerberatenden Berufe sowie die Finanzämter.
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Wenn Sie bereits Investor*in bei Oikocredit sind und Ihre Beteiligungen zustiften oder spenden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Regionalbüro von Oikocredit. Dieses wird Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen. Von der Stiftung erhalten Sie nach Zahlungseingang und Verbuchung die Zuwendungsbestätigung.
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Kontoinhaber: Oikocredit Stiftung Deutschland
IBAN: DE75 4306 0967 7023 79 43 00
Kreditinstitut: GLS Bank
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung neben Ihrer vollständigen Adresse im Verwendungszweck an, ob der Betrag als “Zustiftung” oder “Spende” gedacht ist. Von der Stiftung erhalten Sie nach Zahlungseingang und Verbuchung die Zuwendungsbestätigung. -
Die Oikocredit Stiftung Deutschland ist eine unselbstständige Stiftung. Auf diese Weise werden die Verwaltungskosten gering gehalten. Die Verwaltung erfolgt durch den gemeinnützigen Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V., der Stiftungsträger ist. Der Aufwand wird erfasst und dem Stiftungsträger aus den Erträgen der Stiftung ersetzt. In den letzten fünf Jahren betrug der Verwaltungsaufwand jeweils etwa 3 % der Einnahmen.
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Der Stiftungsträger hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Im Rahmen der Steuererklärungen der Stiftungen prüft das Finanzamt, ob die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Die Geschäftsführung des Stiftungsträgers wird außerdem vom Stiftungsrat begleitet und überwacht.
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Die Oikocredit Stiftung Deutschland können Sie auch testamentarisch bedenken. Dies können Sie beispielsweise dadurch tun, dass Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis zu Gunsten des Stiftungsträgers (Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.) anordnen. Dies verbinden Sie dann mit der Auflage, dass der Stiftungsträger den vermachten Betrag dem Grundstockvermögen der Oikocredit Stiftung Deutschland zuzuführen und entsprechend deren Stiftungssatzung zu erhalten, verwalten und verwenden hat. Über Einzelheiten informieren die rechtsberatenden Berufe und Notare.
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Zuwendungen an Stiftungen, die nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b) ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Über Einzelheiten informieren die rechts- und steuerberatenden Berufe sowie die Finanzämter.
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Die Stiftung nimmt bis auf weiteres nur Geldzuwendungen und Oikocredit-Beteiligungen an.
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Stiftungsträger ist der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Stuttgart. Ihre Ansprechpartnerin zu Stiftungsfragen ist die Geschäftsführerin des Förderkreises, Frau Manuela Waitzmann. Sie erreichen Sie in der Regel von Montag bis Donnerstag.
Oikocredit Stiftung Deutschland
Träger: Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.
Manuela Waitzmann, Geschäftsführerin
Vogelsangstraße 62, 70197 Stuttgart
Tel. 0711-120005-20
[email protected] -
Kontoinhaber: Oikocredit Stiftung Deutschland
IBAN: DE75 4306 0967 7023 79 43 00
Kreditinstitut: GLS Bank
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung neben Ihrer vollständigen Adresse im Verwendungszweck an, ob der Betrag als “Zustiftung” oder “Spende” gedacht ist. Von der Stiftung erhalten Sie nach Zahlungseingang und Verbuchung die Zuwendungsbestätigung.