Verbraucherinformation
Gemäß der europäischen Verbraucherschutzgesetzgebung müssen dem Verbraucher die folgenden Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, bevor er ein Onlineformular für die Zeichnung von Beteiligungen ausfüllt:
1. Über Oikocredit
OIKOCREDIT, ökumenische Entwicklungsgenossenschaft U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort, Niederlande
Telefon: +31 33 422 40 40
E-Mail: [email protected]
OIKOCREDIT, ökumenische Entwicklungsgenossenschaft U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit ausgeschlossenem Haftungsanspruch (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.
Handelsregister: Oikocredit ist im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744 registriert.
Hauptmerkmale von Oikocredit: Oikocredit ist ein Investor mit sozialer Wirkung und eine weltweit tätige Genossenschaft, die sich auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung konzentriert. Mit den Mitteln seiner Mitglieder und Anleger*innen bietet Oikocredit seinen Partnerorganisationen Kredite, Kapitalbeteiligungen und Kapazitätsaufbau an, um die Lebensqualität von einkommensschwachen Menschen im globalen Süden zu verbessern. Zusammen mit seinen Förderkreisen fördert Oikocredit auch das Bewusstsein für wichtige Themen im globalen Norden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Oikocredit: NL005798966B01
2. Aufsichtsbehörde
Oikocredit selbst unterliegt keiner Aufsicht durch eine öffentliche Behörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die den Prospekt genehmigt hat, ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.
3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung
Art der Investition
Die Investition ist ein Wertpapier, das nach niederländischem Recht strukturiert ist und der Öffentlichkeit auf der Grundlagen eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) genehmigten Prospekts angeboten wird. Aus wirtschaftlicher Sicht wird eine Beteiligung als nicht stimmberechtigtes Eigenkapitalinstrument betrachtet, das dem niederländischen Recht unterliegt. Die Stimmrechte in der Genossenschaft werden von Oikocredits Mitgliedsorganisationen gehalten.
Die wichtigsten Regelungen zur Beteiligung finden sich in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Für weitere Einzelheiten konsultieren Sie bitte diese Dokumente sowie den Prospekt. Ein sorgfältiges Lesen des Prospekts, der hier konsultiert werden kann, kann nicht durch diese Verbraucherinformation ersetzt werden.
Vertragsschluss, wesentliche Leistungen, Merkmale
Durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des Zeichnungsformulars erklärt der Anleger*in den Wunsch, Beteiligung(en) nach Maßgabe der Beteiligungsbedingungen zu erwerben.
Der Vertrag über den Erwerb von Beteiligung(en) wird mit dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem Oikocredit das im Zeichnungsformular dargelegte Angebot annimmt, indem es die Beteiligungen ausgibt und die Bestätigung darüber versendet.
Der Erwerb oder Besitz von Beteiligungen führt nicht dazu, dass der Anleger Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit wird. Insbesondere verleihen die Beteiligungen dem Anleger kein Recht zur Teilnahme an oder Abstimmung in der Generalversammlung von Oikocredit. Oikocredit ermöglicht auch keine Versammlungen der Anleger*innen.
Oikocredit kann nach einem Beschluss der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen an die Anleger*innen in Übereinstimmung mit den relevanten Bestimmungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit vornehmen. Weitere Details, insbesondere hinsichtlich der Art und Berechnung der Dividende, finden sich in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung.
Alle Klagen eines Anlegers*in in Beteiligungen sind in jedem Insolvenzverfahren nachrangig gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen weiter ausgeführt.
4. Besondere Risiken
Der Erwerb einer Beteiligung ist mit Risiken verbunden. Die Risiken sind in Kapitel 1 des Prospekts dargelegt. Die Verwirklichung dieser Risiken kann dazu führen, dass Ausschüttungen oder Renditen für die Anleger*innen ganz oder teilweise ausfallen, bis hin zum vollständigen Verlust des investierten Betrags. Vergangene Ergebnisse von Oikocredit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
Allen Anleger*innen wird geraten, sich vor einer endgültigen Anlageentscheidung in Bezug auf die mit der Investition verbundenen Risiken, ihre persönliche Situation und finanzielle Lage sowie die sich daraus ergebenden Risiken fachkundigen Rat auf persönlicher Ebene einzuholen.
5. Steuern, Kaufpreis und Kosten
Die von Oikocredit ausgeschütteten Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Quellensteuer. Wenn ein Anleger auf seine Beteiligungen eine Dividende erhält, gilt diese Dividende als steuerpflichtiges Einkommen. Wenn ein Anleger verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte die erhaltene Dividende in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die Dividende wird von der lokalen Steuerbehörde eines Anlegers wahrscheinlich als Einkommen aus einem Eigenkapitalinstrument betrachtet. Dies kann jedoch je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich interpretiert werden. Es wird auf die Erläuterungen zu den steuerlichen Grundlagen in Abschnitt 11 des Prospekts verwiesen. Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Investition in Oikocredit wird allen Anleger*innen geraten, sich über ihre persönliche Steuersituation und die steuerlichen Auswirkungen einer Investition fachkundigen Rat einzuholen.
Der Kaufpreis für die Beteiligung ist der Nettoinventarwert (NAV) je Beteiligung oder der Nominalwert, je nachdem, welcher niedriger ist. Es gibt keine weiteren Kosten und Gebühren.
6. Zahlung und Erfüllung der Verträge
Der Zeichnungsbetrag muss auf das Bankkonto von Oikocredit überwiesen werden und innerhalb der im Bestätigungsschreiben angegebenen Frist nach Erhalt eines ausgefüllten Zeichnungsformulars oder Ausgabeantrags erfolgen.
Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Zeichnungsformulars durch Oikocredit, vollständigem Erhalt der entsprechenden Zahlung und einer Entscheidung von Oikocredit, dem Ausgabeantrag für Beteiligungen stattzugeben.
7. Rücknahme von Beteiligungen
Ein Anleger kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem er ein vollständig ausgefülltes Formular für die Rücknahme von Beteiligungen einreicht. Anleger-Rücknahmen erfolgen stets nach Ermessen von Oikocredit unter Berücksichtigung der Beteiligungsbedingungen und Satzung von Oikocredit. Für weitere Einzelheiten, insbesondere bezüglich der Berechnung des Rücknahmepreises, wird auf diese Dokumente und den Prospekt verwiesen.
Die Beteiligungen dürfen nicht mit einem Pfandrecht, einem Nießbrauch oder anderen Rechten oder Belastungen belastet werden.
8. Widerruf
Hinsichtlich der Details des Widerrufsrechts wird auf das Zeichnungsformular und die Bedingungen für die Investition verwiesen.
9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Zeichnungsformular und alle Vereinbarungen, die gemäß dem Zeichnungsformular geschlossen werden, unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Niederlande und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
Jeder Streitfall, der sich aus oder im Zusammenhang mit dem Zeichnungsformular und allen gemäß dem Zeichnungsformular geschlossenen Vereinbarungen ergibt, sei es vertraglich oder nicht vertraglich, wird ausschließlich der Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts in Amsterdam unterworfen.
10. Sprache
Diese Verbraucherinformationen werden in englischer Sprache bereitgestellt. Alle Informationen sowie alle weiteren Kommunikation werden verbindlich in englischer Sprache bereitgestellt.
11. Außergerichtliche Streitbeilegung
Wenn Anleger*innen eine Beschwerde haben, die nicht einvernehmlich gelöst werden kann, können sie auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zugreifen.
12. Bestehen eines Garantie- oder Entschädigungsfonds
Es gibt in keinem Land Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen für Anleger*innen. Insbesondere gibt es keine Einlagensicherung für die Ansprüche der Anleger*innen aus den Beteiligungen.
13. Gültigkeitsdauer der Informationen
Diese Verbraucherinformation ist gültig, bis ausdrücklich etwas anderes gewährt.
14. Verhaltenskodex
Oikocredit bezieht sich auf seinen Verhaltenskodex, der hier eingesehen werden kann: